vom 08. Juli 2023
Wir holen für Sie die Kuh vom Eis (oder dem Sofa) und erklären, warum Sie sich über die Statik von Wasserbetten – und ob Sie ein solches bei Ihnen zu Hause aufstellen können – keine Gedanken machen brauchen.
In der Regel sind es Vermieter, die sich Sorgen um ihr Eigentum machen, wenn ein neuer Mieter erzählt, dass auch ein Wasserbett mit einziehen soll. „Auf keinen Fall! Das ist zu schwer! Das trägt die Decke nicht“, heißt es dann schnell. Aber stimmt das auch?
Jedes Haus, das nach 1945 gebaut wurde, musste die Vorgaben der DIN Normen erfüllen.
Die DIN 1055 in ihrer aktuellsten Form (DIN EN 1991) regelt unter anderem, welche Grundlast ein Raum mindestens tragen muss. Grundsätzlich kann eine Belastung von mindestens 200kg/qm als tragfähig angenommen werden. Das bedeutet: Ein Schlafraum mit zum Beispiel 15 qm könnte bis zu drei Tonnen an Gewicht tragen. Drei Tonnen! Es ist nicht ohne Grund so gut wie ausgeschlossen, dass wirklich nachgerechnet werden muss, ob ein Raum die für ihn gedachten Möbel samt Zubehör wirklich trägt oder nicht – dafür sorgen die großzügigen Mindestanforderungen der DIN. Die wiederum hat allerdings nicht jeder Mensch im Kopf und denkt beim Wasserbett intuitiv: zu schwer.
Tatsächlich wiegt ein Wasserbett mehr als andere Schlafsysteme. Nehmen wir als Beispiel ein typisches Doppelbett, so kommen wir auf ein durchschnittliches Gesamtgewicht des Wasserbettes von rund 700 kg. Der besondere Unterbau eines Wasserbettes verteilt diese Last auf die ganze Fläche und die Wand – an der ein Bett in der Regel steht – nimmt einen Großteil dieser Last sogar auf und führt sie direkt nach unten ab. Die baulich vorgeschriebene Maximallast pro m2 wird auch durch ein Wasserbett nicht überschritten. Es bleibt genügend Puffer für Kleiderschränke und Kommoden, ohne den Taschenrechner zu Rate ziehen zu müssen.
Neben den rein rechnerisch trockenen Fakten sprechen auch diese Tatsachen für sich: Viele andere Möbel- und Einrichtungsgegenstände sind umgerechnet auf den Quadratmeter schwerer als ein Wasserbett. Beispiele: ein Klavier, ein Bücherregal, ein Aquarium und auch die beliebte Familienfeier mit 8 – 10 Personen um einen Tisch.
Selbst die Beschaffenheit des Fußbodens spielt keine Rolle: Ob Beton, Estrich oder Holzbalkendecke – die Bestimmungen der DIN gelten für jeden baulichen Aufbau. Nur wenn ein Gebäude vor 1945 gebaut wurde, sollte ein Statiker eine Empfehlung nach Besichtigung aussprechen. Und auf Spitzböden, die nie für eine Bewohnung konzipiert wurden, sollte auch kein Wasserbett stehen. Ansonsten? Kuh vom Eis – dem guten Schlaf im Wasserbett steht nichts im Weg.
Silvia Hönig, Vorstand im Fachverband Wasserbett, konnte vielen Vermietern die unbegründete Sorge schon nehmen:
„Es macht keinen Sinn, Vermieter darauf aufmerksam zu machen, dass es sogar ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1992 gibt, das dem damaligen Wasserbett Besitzer Recht gab, der Vermieter klein beigeben musste, und das Wasserbett aufgestellt werden durfte. Es sollte nicht um Recht, sondern um Verständnis gehen. Deshalb bevorzugen wir ein persönliches Gespräch und bislang ging es immer positiv für alle Beteiligten aus.“
© Sabine Krömer - Fachverband Wasserbett e.V.